Seiteninhalt

Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung

Die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung (SPR) des Kreises Herford ist eine gemeindenahe, stationäre Einrichtung. Hier können sich Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen medizinisch rehabilitieren. Das heißt: Wir unterstützen Sie dabei, sich zu erholen und Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

Unsere Einrichtung liegt landschaftlich schön und ruhig am Stadtrand von Bünde im Ortsteil Spradow. Schnell für Sie zu erreichen sind

  • die Stadt mit Einkaufsmöglichkeiten,
  • Sport- und Kulturangebote und
  • Rad- und Wanderwege.

Plätze und Räume

Die Einrichtung verfügt über 23 Plätze verteilt auf 3 Wohngruppen. Jede Wohngruppe bietet 6 bis 8 Einzelzimmer mit entsprechenden Duschbädern und jeweils einem gemeinsamen Wohn-Esszimmer und einer Küche. Darüber hinaus gibt es
  • Therapieräume für Einzel- und Gruppengespräche,
  • einen Trainingsraum für medizinische Trainingstherapie,
  • Behandlungs- und Büroräume,
  • eine gut ausgestattete Arbeitstherapie mit Angeboten für kreative Arbeiten,
  • Büroübungsarbeitsplätze
  • eine Holzwerkstatt und
  • einen großen Garten

Medizinische Rehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Wir kombinieren psychologisch- und medizinisch-therapeutische Maßnahmen. Ein multiprofessionelles Team bietet unterschiedliche Therapiebausteine an. Diese orientieren sich speziell an den besonderen Bedürfnissen schwer kranker und chronisch psychisch kranker Menschen. So sind die Therapiezeiten in der Regel wesentlich länger (neun bis zwölf Monate) als die anderer Fachrichtungen. Leistungen der medizinischen Rehabilitation werden eng verzahnt mit denen der beruflichen Rehabilitation.

Wir führen Maßnahmen auch ganztägig ambulant durch, wenn die medizinische Verordnung dies zulässt.

Behandlungsprinzipien

Der Ansatz der Behandlung ist ganzheitlich:
  • Erkennen
  • Behandeln
  • und Heilen.
  • Berücksichtigen der wechselseitigen Beziehungen zwischen Gesundheitsproblemen.
Die Gesundheitsprobleme beschreiben wir in Form von
  • Schädigungen der Körperfunktionen und Körperstrukturen,
  • Beeinträchtigungen der Aktivitäten sowie
  • der Teilhabe und ihren Kontextfaktoren.
Sie erfahren Alltagssituationen unter beschützenden, übersichtlichen Bedingungen. Sie lernen, wie Sie Ihre Erkrankung und Beeinträchtigungen bewältigen und verbessern können.

Indikation und Zielgruppe

Das Vorliegen einer Störung nach ICD alleine ergibt keine Rehabilitationsindikation. Das heißt: Es ist noch nicht klar, welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist und zum Einsatz kommen soll.

Die ICF wird einbezogen. Danach müssen Schädigungen psychischer Funktionen und daraus hervorgehende Beeinträchtigungen an Aktivitäten und Teilhabe vorliegen oder drohen. Entscheidend ist es, die relevanten Kontextfaktoren zu berücksichtigen. Diese müssen den mehrdimensionalen und interdisziplinären Ansatz der Rehabilitation erfordern. Es ist mehr als eine heilende Versorgung erforderlich.

Als Diagnosen nach ICD stehen im Vordergrund:

  • Schizophrenie
  • schizotype und wahnhafte Störungen
  • affektive Störungen
  • schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Doppeldiagnosen

Reine Suchterkrankungen behandeln wir nicht.

Ziele

Ziel ist es, dass Sie:
  • wieder aktiv am Alltag teilhaben können,
  • Problemlösungsstrategien entwickeln und
  • sich an die gegebenen Umweltbedingungen anpassen.
Die Maßnahme trägt dazu bei,
  • Sie zu aktivieren und zu stabilisieren,
  • dass Sie Ihr Leben wieder selbständig führen können,
  • Sie wieder in Ihr soziales Umfeld einzugliedern,
  • Ihre berufliche Neigung und Eignung abzuklären.
Die Rehabilitation beinhaltet auch, dass Sie weiterführende Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben erhalten. Dabei nutzen wir eingliederungsfördernde Ressourcen, wie zum Beispiel das soziale und gemeindeorientierte Netzwerk.

Therapieangebote

Soziotherapeutischer Bereich

  • therapeutische Gemeinschaft
  • lebenspraktisches Training
  • Sozialrechtliche und Rehabilitationsberatung
  • Gruppentraining sozialer Kompetenzen (GSK)
  • Gespräche mit Bezugspersonen
  • Freizeitgruppen
  • Kooperation mit Beratungsstellen
  • Entlassvorbereitung

Psychotherapeutischer Bereich

  • Einzel- und Gruppengespräche
  • fokuszentrierte ärztliche Visite
  • Diagnoseübergreifende Psychoedukation
  • für Menschen mit der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung Skills-Gruppe nach DBT
  • Entspannungstraining
  • Achtsamkeitstraining

Somatischer Bereich

  • fachärztliche Behandlung
  • laborchemische Kontrollen
  • Medikamentengabe und Anpassung (Pharmakotherapie)
  • Krisenintervention
  • eventuell Vermittlung in haus- und fachärztliche Behandlung
  • Ernährungsberatung
  • Gymnastik
  • Schwimmen
  • Joggen
  • Nordic Walking
  • medizinische Trainingstherapie
Arbeitstherapeutischer Bereich
  • Arbeitsdiagnostik
  • Hirnleistungstraining
  • kreatives Gestalten
  • Holzwerkstatt
  • Gartenarbeit
  • Renovierungsarbeiten
  • Bürotraining
  • berufliche Beratung
  • Bewerbungstraining
  • Begleitung von externen (extramuralen) Praktika
  • Kooperation mit weitervermittelnden Diensten wie der Agentur für Arbeit
  • Kontaktaufnahme mit beruflichen Reha-Beraterinnen und Reha-Beratern der Deutschen Rentenversicherung und des Integrationsfachdienstes
  • psychosozialer Fachdienst und regionale Jobcenter

Reha-Verlauf, Phasen und Dauer

Wir verstehen sozial-psychiatrische Rehabilitation als einen Prozess, der nicht unbedingt geradlinig verläuft. Er enthält vielleicht Krisen, bestimmt aber persönliches Wachstum.

Die rehabilitativen und therapeutischen Angebote orientieren sich an Ihren Zielen, Bedürfnissen und Möglichkeiten. Der Behandlungsverlauf lässt sich in drei Reha-Phasen unterteilen.

Prästationäre Phase: Bereits vor der Aufnahme klären wir viele diagnostische Fragen. Wir unterstützen und begleiten Sie auch gerne bei Ihrem Antragsverfahren und nehmen bereits vor dem Reha-Beginn Kontakt zum potentiellen Kostenträger auf.

Reha-Phase I: Diagnostik und Integration
Reha-Phase II: Ressourcen- und störungsorientierte Behandlung und Training
Reha-Phase III: Ablösungs- und Entlassvorbereitung

Die Dauer der einzelnen Reha-Phasen und der Behandlung ist individuell unterschiedlich. Sie hängt wesentlich vom Rehabilitationsverlauf und von den zu erreichenden Zielen ab.

In der Regel geht man von einer Therapiedauer von neun bis zwölf Monaten aus

Qualität

Damit für Qualität kein Interpretationsspielraum bleibt, ist die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung nach DIN EN ISO und den strengen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) zertifiziert. Dadurch erfolgt Ihre Behandlung nach anerkannt hohen und von unabhängiger Stelle überprüften Qualitätsstandards.

Die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung hat sich zur Qualitätsrehabilitation verpflichtet: Die DEGEMED hat ein Zertifizierungsverfahren für Rehabilitationskliniken entwickelt, das durch eine erneute Überarbeitung Ende 2016 noch weiter verbessert wurde. Im Mittelpunkt der Zertifizierung steht die Bewertung der Gesamtorganisation: Alle wichtigen rehabilitationsrelevanten Abläufe und deren Zusammenspiel werden genau betrachtet und bewertet. Seit dem 02.02.2010 ist das Qualitätsmanagementverfahren der DEGEMED auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Damit entspricht die Zertifizierung den neuesten gesetzlichen Vorgaben.

Dabei geht es nicht um kurzfristige Erfolge. Das Zertifizierungsverfahren fördert und fordert ganz bewusst einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Es zeichnet sich durch Folgendes aus:

  • hohe Rehabilitationsspezifität
  • konzeptgestützte Therapien
  • klare Definition der Basisziele
  • Einführung einer Basisdokumentation
  • systematische Messungen
  • Transparenz in der Qualitätsmanagement-Darlegung,
  • Kompatibilität mit weiteren Qualitätssicherungsprogrammen

So können auch externe QM-Maßnahmen – zum Beispiel die der Rentenversicherungsträger – mit dem internen Qualitätsmanagement verbunden werden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit lässt sich verbessern und eine transparente Darstellung unserer Leistungen erreichen.

Aufnahmeverfahren und Kontakt

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über die vermittelnden Organisationen wie:

  • psychiatrische Kliniken beziehungsweise Tageskliniken,
  • niedergelassene Psychiaterinnen und Psychiater oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
  • Sozial-Psychiatrische Dienste,
  • Anbieter von ambulant betreutem Wohnen

Gern können sich auch Hausärztinnen und Hausärzte, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer oder Betroffene selbst an die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung wenden.

Das Aufnahmeverfahren hat folgenden Ablauf:

  1. Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für ein Informations- oder Vorstellungsgespräch.
  2. In dem Informationsgespräch informieren wir Sie über die Einrichtung und die Behandlungsmöglichkeiten. Senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Vorstellungsbogen, den Sie auf unserer Homepage finden, vorab zu.
  3. Wir klären, wer die Kosten der Maßnahme übernimmt.
  4. Wenn in der Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung eine positive Entscheidung für Ihre Rehabilitationsmaßnahme getroffen wurde, kann bei vorhandener Indikation (rehafähig, rehabedürftig, rehamotiviert) mit dem Antragsverfahren begonnen werden.

Antragsverfahren, Vorstellungsbogen und ärztliches Gutachten

Das Krankenkassenverfahren funktioniert folgendermaßen:

die derzeit behandelnde (Krankenhaus-)Ärztin oder der derzeit behandelnde (Krankenhaus-)Arzt verordnet die medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Sie benötigen das Formular 61, das Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten. Die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt der Einrichtung begutachtet Sie. Wir überprüfen anschließend, ob Sie für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme geeignet sind.

Für das Verfahren über die Rentenversicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Rehabilitationsantrag (Formular G100)
  • mit Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Formular G110)
  • Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (Formular G160)
  • ärztliches Gutachten der behandelnden (Krankenhaus-)Ärztin oder des behandelnden (Krankenhaus-)Arztes

Außerdem begutachtet Sie die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt der Einrichtung.

Häufige Fragen

Wie viel Geld steht mir während der Reha zur Verfügung?

Dieses ist unter anderem abhängig vom Kostenträger. Es errechnet sich aus dem Einkommen, das sie bis zum Beginn der Maßnahme erhalten haben.
  • Sie bekommen ein sogenanntes Übergangsgeld, wenn der Rentenversicherungsträger die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme übernimmt.
  • Sie erhalten weiterhin Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Wohnungsmiete und Heizkosten werden ebenfalls weiter getragen.
  • Wenn Ihre Krankenkasse der Kostenträger ist und Sie weiter einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Sie für die Dauer der Reha-Maßnahme weiterhin Krankengeld.

Wann können meine Angehörigen, Freunde und Bekannte mich besuchen?

In der Regel können Sie außerhalb von Therapiezeiten oder an den Wochenenden ab 18:00 Uhr Besuch empfangen. Übernachtungsbesuche sind nicht gestattet.

In den ersten vier Wochen der Reha-Phase I empfehlen wir, nicht außerhalb der Reha-Einrichtung zu übernachten, um sich einzugewöhnen. Danach sprechen wir gerne eine individuelle Regelung für Heimfahrten mit Ihnen ab.

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

Die Zimmer sind vollmöbliert. Bettwäsche und Handtücher bekommen Sie von uns.

Sie erhalten einen eigenen kombinierten Haustür- und Zimmerschlüssel. Natürlich können Sie gerne persönliche Dinge zum Wohlfühlen, wie beispielsweise Ihren Fernseher, Ihren Laptop oder Ihre Musikanlage mitbringen. Elektrische Geräte werden zu Beginn der Reha auf ihre Sicherheit überprüft. In der gesamten Reha steht über eingerichtete Hot Spots W-Lan zur Verfügung.

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

Was mache ich, wenn ich während der Reha in eine Krise gerate?

Geraten Sie während der rehabilitativen Maßnahme erneut in eine psychische Krise und sind nicht mehr in der Lage, am Programm teilzunehmen, verlegen wir Sie möglicherweise in ein Krankenhaus oder eine psychiatrische Klinik. In Absprache mit Ihnen und der zuständigen Klinik setzen Sie die Reha-Maßnahme danach weiter fort. Wir können Ihnen allerdings nur für eine begrenzte Zeit ein Zimmer freihalten.

Ambulant Betreutes Wohnen

Dieses Angebot richtet sich an Personen, die eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in der SPR abgeschlossen haben und weitergehende psychosoziale Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen und wünschen.

Wir unterstützen,
  • wo die selbständige Lebensführung (noch) nicht umfassend möglich ist,
  • die Pflege sozialer Kontakte,
  • das Strukturieren des Tages,
  • den eigenverantwortlichen Umgang mit der psychischen Erkrankung.

Sie erhalten Kontinuität in der Betreuung durch bereits bekannte Mitarbeitende der SPR. Erneute psychische Krisen oder Störungen sollen rechtzeitig erkannt werden. Geeignete medizinische und therapeutische Maßnahmen können rechtzeitig eingeleitet werden. Klinikaufenthalte werden vermieden oder verkürzt.

Ein individueller Hilfeplan beinhaltet Ziele, Betreuungsinhalte und Angebote sowie ihre zeitliche Abstimmung. Auf dieser Grundlage erteilt der Landschaftsverband Westfalen–Lippe eine Kostenzusage, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Fotografien von: © 2020 Burkhard Schulze | DIE-CAMERA.COM)

Gewinnen Sie Eindrücke aus unserer Einrichtung