Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung
Die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung (SPR) des Kreises Herford ist eine gemeindenahe, stationäre Einrichtung. Hier können sich Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen medizinisch rehabilitieren. Das heißt: Wir unterstützen Sie dabei, sich zu erholen und Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Unsere Einrichtung liegt landschaftlich schön und ruhig am Stadtrand von Bünde im Ortsteil Spradow. Schnell für Sie zu erreichen sind
- die Stadt mit Einkaufsmöglichkeiten,
- Sport- und Kulturangebote und
- Rad- und Wanderwege.
Plätze und Räume
- Therapieräume für Einzel- und Gruppengespräche,
- einen Trainingsraum für medizinische Trainingstherapie,
- Behandlungs- und Büroräume,
- eine gut ausgestattete Arbeitstherapie mit Angeboten für kreative Arbeiten,
- Büroübungsarbeitsplätze
- eine Holzwerkstatt und
- einen großen Garten
Medizinische Rehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Wir führen Maßnahmen auch ganztägig ambulant durch, wenn die medizinische Verordnung dies zulässt.
Behandlungsprinzipien
- Erkennen
- Behandeln
- und Heilen.
- Berücksichtigen der wechselseitigen Beziehungen zwischen Gesundheitsproblemen.
- Schädigungen der Körperfunktionen und Körperstrukturen,
- Beeinträchtigungen der Aktivitäten sowie
- der Teilhabe und ihren Kontextfaktoren.
Indikation und Zielgruppe
Das Vorliegen einer Störung nach ICD alleine ergibt keine Rehabilitationsindikation. Das heißt: Es ist noch nicht klar, welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist und zum Einsatz kommen soll.
Die ICF wird einbezogen. Danach müssen Schädigungen psychischer Funktionen und daraus hervorgehende Beeinträchtigungen an Aktivitäten und Teilhabe vorliegen oder drohen. Entscheidend ist es, die relevanten Kontextfaktoren zu berücksichtigen. Diese müssen den mehrdimensionalen und interdisziplinären Ansatz der Rehabilitation erfordern. Es ist mehr als eine heilende Versorgung erforderlich.
Als Diagnosen nach ICD stehen im Vordergrund:
- Schizophrenie
- schizotype und wahnhafte Störungen
- affektive Störungen
- schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Doppeldiagnosen
Reine Suchterkrankungen behandeln wir nicht.
Ziele
- wieder aktiv am Alltag teilhaben können,
- Problemlösungsstrategien entwickeln und
- sich an die gegebenen Umweltbedingungen anpassen.
- Sie zu aktivieren und zu stabilisieren,
- dass Sie Ihr Leben wieder selbständig führen können,
- Sie wieder in Ihr soziales Umfeld einzugliedern,
- Ihre berufliche Neigung und Eignung abzuklären.
Therapieangebote
Soziotherapeutischer Bereich
- therapeutische Gemeinschaft
- lebenspraktisches Training
- Sozialrechtliche und Rehabilitationsberatung
- Gruppentraining sozialer Kompetenzen (GSK)
- Gespräche mit Bezugspersonen
- Freizeitgruppen
- Kooperation mit Beratungsstellen
- Entlassvorbereitung
Psychotherapeutischer Bereich
- Einzel- und Gruppengespräche
- fokuszentrierte ärztliche Visite
- Diagnoseübergreifende Psychoedukation
- für Menschen mit der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung Skills-Gruppe nach DBT
- Entspannungstraining
- Achtsamkeitstraining
Somatischer Bereich
- fachärztliche Behandlung
- laborchemische Kontrollen
- Medikamentengabe und Anpassung (Pharmakotherapie)
- Krisenintervention
- eventuell Vermittlung in haus- und fachärztliche Behandlung
- Ernährungsberatung
- Gymnastik
- Schwimmen
- Joggen
- Nordic Walking
- medizinische Trainingstherapie
- Arbeitsdiagnostik
- Hirnleistungstraining
- kreatives Gestalten
- Holzwerkstatt
- Gartenarbeit
- Renovierungsarbeiten
- Bürotraining
- berufliche Beratung
- Bewerbungstraining
- Begleitung von externen (extramuralen) Praktika
- Kooperation mit weitervermittelnden Diensten wie der Agentur für Arbeit
- Kontaktaufnahme mit beruflichen Reha-Beraterinnen und Reha-Beratern der Deutschen Rentenversicherung und des Integrationsfachdienstes
- psychosozialer Fachdienst und regionale Jobcenter
Reha-Verlauf, Phasen und Dauer
Die rehabilitativen und therapeutischen Angebote orientieren sich an Ihren Zielen, Bedürfnissen und Möglichkeiten. Der Behandlungsverlauf lässt sich in drei Reha-Phasen unterteilen.
Prästationäre Phase: Bereits vor der Aufnahme klären wir viele diagnostische Fragen. Wir unterstützen und begleiten Sie auch gerne bei Ihrem Antragsverfahren und nehmen bereits vor dem Reha-Beginn Kontakt zum potentiellen Kostenträger auf.
Reha-Phase I: Diagnostik und Integration
Reha-Phase II: Ressourcen- und störungsorientierte Behandlung und Training
Reha-Phase III: Ablösungs- und Entlassvorbereitung
Die Dauer der einzelnen Reha-Phasen und der Behandlung ist individuell unterschiedlich. Sie hängt wesentlich vom Rehabilitationsverlauf und von den zu erreichenden Zielen ab.
In der Regel geht man von einer Therapiedauer von neun bis zwölf Monaten aus
Qualität
Damit für Qualität kein Interpretationsspielraum bleibt, ist die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung nach DIN EN ISO und den strengen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) zertifiziert. Dadurch erfolgt Ihre Behandlung nach anerkannt hohen und von unabhängiger Stelle überprüften Qualitätsstandards.
Die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung hat sich zur Qualitätsrehabilitation verpflichtet: Die DEGEMED hat ein Zertifizierungsverfahren für Rehabilitationskliniken entwickelt, das durch eine erneute Überarbeitung Ende 2016 noch weiter verbessert wurde. Im Mittelpunkt der Zertifizierung steht die Bewertung der Gesamtorganisation: Alle wichtigen rehabilitationsrelevanten Abläufe und deren Zusammenspiel werden genau betrachtet und bewertet. Seit dem 02.02.2010 ist das Qualitätsmanagementverfahren der DEGEMED auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Damit entspricht die Zertifizierung den neuesten gesetzlichen Vorgaben.
Dabei geht es nicht um kurzfristige Erfolge. Das Zertifizierungsverfahren fördert und fordert ganz bewusst einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Es zeichnet sich durch Folgendes aus:
- hohe Rehabilitationsspezifität
- konzeptgestützte Therapien
- klare Definition der Basisziele
- Einführung einer Basisdokumentation
- systematische Messungen
- Transparenz in der Qualitätsmanagement-Darlegung,
- Kompatibilität mit weiteren Qualitätssicherungsprogrammen
So können auch externe QM-Maßnahmen – zum Beispiel die der Rentenversicherungsträger – mit dem internen Qualitätsmanagement verbunden werden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit lässt sich verbessern und eine transparente Darstellung unserer Leistungen erreichen.
Aufnahmeverfahren und Kontakt
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über die vermittelnden Organisationen wie:
- psychiatrische Kliniken beziehungsweise Tageskliniken,
- niedergelassene Psychiaterinnen und Psychiater oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
- Sozial-Psychiatrische Dienste,
- Anbieter von ambulant betreutem Wohnen
Gern können sich auch Hausärztinnen und Hausärzte, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer oder Betroffene selbst an die Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung wenden.
Das Aufnahmeverfahren hat folgenden Ablauf:
- Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für ein Informations- oder Vorstellungsgespräch.
- In dem Informationsgespräch informieren wir Sie über die Einrichtung und die Behandlungsmöglichkeiten. Senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Vorstellungsbogen, den Sie auf unserer Homepage finden, vorab zu.
- Wir klären, wer die Kosten der Maßnahme übernimmt.
- Wenn in der Sozial-Psychiatrische Rehabilitationseinrichtung eine positive Entscheidung für Ihre Rehabilitationsmaßnahme getroffen wurde, kann bei vorhandener Indikation (rehafähig, rehabedürftig, rehamotiviert) mit dem Antragsverfahren begonnen werden.
Antragsverfahren, Vorstellungsbogen und ärztliches Gutachten
die derzeit behandelnde (Krankenhaus-)Ärztin oder der derzeit behandelnde (Krankenhaus-)Arzt verordnet die medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Sie benötigen das Formular 61, das Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten. Die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt der Einrichtung begutachtet Sie. Wir überprüfen anschließend, ob Sie für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme geeignet sind.
Für das Verfahren über die Rentenversicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Rehabilitationsantrag (Formular G100)
- mit Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Formular G110)
- Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (Formular G160)
- ärztliches Gutachten der behandelnden (Krankenhaus-)Ärztin oder des behandelnden (Krankenhaus-)Arztes
Außerdem begutachtet Sie die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt der Einrichtung.
Häufige Fragen
Wie viel Geld steht mir während der Reha zur Verfügung?
- Sie bekommen ein sogenanntes Übergangsgeld, wenn der Rentenversicherungsträger die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme übernimmt.
- Sie erhalten weiterhin Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Wohnungsmiete und Heizkosten werden ebenfalls weiter getragen.
- Wenn Ihre Krankenkasse der Kostenträger ist und Sie weiter einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Sie für die Dauer der Reha-Maßnahme weiterhin Krankengeld.
Wann können meine Angehörigen, Freunde und Bekannte mich besuchen?
In den ersten vier Wochen der Reha-Phase I empfehlen wir, nicht außerhalb der Reha-Einrichtung zu übernachten, um sich einzugewöhnen. Danach sprechen wir gerne eine individuelle Regelung für Heimfahrten mit Ihnen ab.
Wie sind die Zimmer ausgestattet?
Die Zimmer sind vollmöbliert. Bettwäsche und Handtücher bekommen Sie von uns.
Sie erhalten einen eigenen kombinierten Haustür- und Zimmerschlüssel. Natürlich können Sie gerne persönliche Dinge zum Wohlfühlen, wie beispielsweise Ihren Fernseher, Ihren Laptop oder Ihre Musikanlage mitbringen. Elektrische Geräte werden zu Beginn der Reha auf ihre Sicherheit überprüft. In der gesamten Reha steht über eingerichtete Hot Spots W-Lan zur Verfügung.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Was mache ich, wenn ich während der Reha in eine Krise gerate?
Ambulant Betreutes Wohnen
Wir unterstützen,
- wo die selbständige Lebensführung (noch) nicht umfassend möglich ist,
- die Pflege sozialer Kontakte,
- das Strukturieren des Tages,
- den eigenverantwortlichen Umgang mit der psychischen Erkrankung.
Sie erhalten Kontinuität in der Betreuung durch bereits bekannte Mitarbeitende der SPR. Erneute psychische Krisen oder Störungen sollen rechtzeitig erkannt werden. Geeignete medizinische und therapeutische Maßnahmen können rechtzeitig eingeleitet werden. Klinikaufenthalte werden vermieden oder verkürzt.
Ein individueller Hilfeplan beinhaltet Ziele, Betreuungsinhalte und Angebote sowie ihre zeitliche Abstimmung. Auf dieser Grundlage erteilt der Landschaftsverband Westfalen–Lippe eine Kostenzusage, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Fotografien von: © 2020 Burkhard Schulze | DIE-CAMERA.COM)
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